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Beitragspflicht | Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder aus ehrenamtlicher Tätigkeit als Arbeitseinkommen
Im Zusammenhang mit kommunalpolitischer Tätigkeit gezahlte Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder sind Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, für die Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung zu erheben sind. Für die Zuordnung von Einnahmen zum Arbeitseinkommen nach § 15 Abs. 1 SGB IV ist die steuerliche Abgrenzung der Einkunftsarten maßgebend.
Das Gericht widerspricht dem Sozialgericht in der Vorinstanz, das den Begriff der selbstständigen Arbeit in § 15 Abs. 1 SGB IV abweichend von § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 18 EStG dahin interpretiert hatte, dass nur aus originär selbstständiger Tätigkeit erzielte steuerliche „Gewinne“ als Arbeitseinkommen zu berücksichtigen seien. Die Revision ist beim BSG unter Az. B 12 KR 12/24 R anhängig.