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Umsatzsteuerrechtliche Einordnung des E-Charging
Nachdem der EuGH in seinem Urteil v. - C-282/22 ( NWB ZAAAJ-38640) grundlegende Fragen zur umsatzsteuerrechtlichen Einordnung des E-Charging im Zweipersonenverhältnis geklärt hatte, bot sich ihm jüngst die Gelegenheit zur Fortführung seiner Rechtsprechung und zur Rechtsfortbildung bei Mehrpersonenverhältnissen (, NWB MAAAJ-81262).
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Rückblick:
[i]Fietz/Brohl, NWB 39/2023 S. 2682Mit Urteil v. - C-282/22 ( NWB ZAAAJ-38640) beantwortete der EuGH die Grundsatzfrage, ob E-Charging eine (Strom-)Lieferung oder Dienstleistung darstellt, dergestalt, dass eine komplexe Leistung (Lieferung von Elektrizität und Erbringung weiterer Dienstleistungselemente) vorliege, die aufgrund des dominierenden Charakters der Stromlieferung letztlich aber als Lieferung und nicht als sonstige Leistung einzuordnen sei. Dies betraf jedoch nur ein Zweipersonenverhältnis (s. auch Oldiges, NWB 19/2023 S. 1350, sowie Fietz/Brohl, NWB 39/2023 S. 2682).
zum Mehrpersonenverhältnis
[i]Bejahung einer LieferketteJüngst bestätigte der ( NWB MAAAJ-81262), dass es sich auch im Mehrpe...