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Umsatzsteuer | Abschließendes Urteil zur umsatzsteuerlichen Organschaft
Der BFH hat die abschließende Entscheidung zur umsatzsteuerlichen Organschaft getroffen, nachdem er den EuGH zweimal angerufen hat. Der BFH folgt dem EuGH und bestätigt die Nichtsteuerbarkeit von Innenumsätzen der Organschaft, sodass Leistungen der Organgesellschaft an den Organträger und umgekehrt nicht umsatzsteuerbar sind.
Außerdem kann eine entgeltliche Leistung einer Organgesellschaft an den Organträger für dessen hoheitlichen Bereich nicht zu einer Entnahme nach § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG führen. Denn eine Entnahme setzt eine Unentgeltlichkeit voraus.
Das [i]Schlusspunkt des Streits über die umsatzsteuerliche Organschaft Urteil bildet den Schlusspunkt zu der Rechtsfrage, ob die umsatzsteuerliche Organschaft europarechtskonform ist und ob es steuerbare Innenumsätze gibt. Der EuGH, der vom BFH in ein und derselben Sache gleich zweimal hintereinander angerufen worden ist...