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OLG Hamm 04.07.2024 22 U 26/24, NWB 47/2024 S. 3239

Kaufvertrag | Von Notaren verwendete Vertragsklauseln

Von Notaren wiederholt verwendete, nicht von einer Vertragspartei vorgegebene Vertragsklauseln in notariellen Kaufverträgen über mit Bestandsimmobilien bebaute Grundstücke (hier: Klausel zum Ausschluss der Gewährleistung) sind regelmäßig keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), weil keine Vertragspartei diese Vertragsbedingungen gestellt hat (vgl. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB).

Anmerkung:

Als Verwender von AGB ist derjenige anzusehen, auf dessen Veranlassung die Einbeziehung der Formularklausel in den Vertrag zurückgeht. Sind Formularklauseln von einem Dritten formuliert, ist entscheidend, ob eine der Vertragsparteien sie sich zurechnen lassen muss. Eine solche Zurechnung kann zulasten derjenigen Vertragspartei erfolgen, die den Dritten vorab mit der Formulierung der Vertragsk...

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