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SV-Status | Einzelfallabhängige Versicherungspflicht von Lehrern und Dozenten
Ob Lehrende sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, ist von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Es gibt keine gefestigte und langjährige Rechtsprechung, wonach eine lehrende Tätigkeit – insbesondere als Dozent an einer Volkshochschule – bei entsprechender Vereinbarung stets als selbstständig anzusehen wäre.
Das Berufungsgericht hatte die erstinstanzliche Entscheidung bestätigt, wonach keine Versicherungspflicht für eine Dozententätigkeit eines Studenten im Jahr 2018 bestanden habe. Nach seinen Ausführungen gab es für die Zeit vor dem Juni 2022 eine maßgebliche höchstrichterliche „Sonderrechtsprechung“, nach der lehrende Tätigkeiten grds. als selbstständige Tätigkeiten zu beurteilen gewesen seien (unter Bezug auf ...