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Grundbuch | Umschreibung einer Nachlassimmobilie
Geht der Antrag auf Umschreibung einer Nachlassimmobilie auf den (Mit-)Erben innerhalb von zwei Jahren nach dem Sterbefall beim zuständigen Grundbuchamt ein, greift die Gebührenprivilegierung nach Nr. 14110 des Kostenverzeichnisses zum Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG KV) auch dann, wenn dabei weitere zum Vollzug notwendige Unterlagen erst nach Ablauf der Zweijahresfrist beigebracht werden können.
Die anfallende Gebühr ist nicht zu erheben, sofern der Eintragungsantrag in der festgesetzten Zweijahresfrist gestellt wird. Hiervon ist das Gericht vorliegend ausgegangen. Der Vollzug der Umschreibung konnte im Streitfall S. 3111zunächst nicht erfolgen, weil hierfür eine baurechtliche Genehmigung der Sanierungsbehörde sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fehlten. Diese Unterlagen wurden aber wenige Tage nach Ablauf...