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HR | Beteiligtenfähigkeit von im Handelsregister gelöschter KG
In einem Ordnungsgeldverfahren wegen nicht rechtzeitiger Offenlegung der Rechnungslegungsunterlagen gegenüber dem Bundesamt für Justiz (BfJ) (§ 335 HGB) bleibt eine Personengesellschaft des Handelsjim entsprechenden Beschwerde- und Rechtsbeschwerdeverfahren trotz einer nach Festsetzung des Ordnungsgelds erfolgten Löschung im Handelsregister weiterhin beteiligtenfähig (§ 8 FamFG), um Grund und/oder Höhe der festgesetzten Ordnungsgelder in dem dafür vorgesehenen gerichtlichen Verfahren überprüfen zu lassen.
Das BfJ setzte gegen eine auf dem Kapitalmarkt tätige GmbH & Co. KG, die inzwischen liquidationslos aufgelöst wurde und ihre Eintragung im Handelsregister verloren hat, wegen wiederholter Nichterfüllung der Pflicht zur rechtzeitigen Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2019 und 2020 Ordnungsge...