StuB Nr. 19 vom Seite 1

Neues zum objektiven und subjektiven Fehlerbegriff ...

Dipl.-Ök. Patrick Zugehör | Verantw. Redakteur | stub-redaktion@nwb.de

... Folgen aus dem

Der 6. Senat des FG Düsseldorf befasst sich in seinem Urteil vom - 6 K 2351/19 K mit der Frage, ob die Erhöhung einer Pensionsrückstellung wegen einer Dynamisierung der Altersrente innerhalb eines Konzerns durch eine Betriebsvereinbarung zulässig ist, falls diese Betriebsvereinbarung durch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte nachträglich als unwirksam eingestuft wird. Das FG erkennt die steuerwirksame Zusatzdotierung der Pensionsrückstellung an und fordert eine Auflösung des letztlich überdotierten Betrags im Veranlagungszeitraum des rechtskräftigen Ergehens der arbeitsrechtlichen Entscheidung. Es handelt sich um ein sehr lesenswertes Grundsatzurteil, das auch Fragen der Abgrenzung von objektivem und subjektivem Fehlerbegriff aufwirft. Prof. Dr. Ulrich Prinz stellt in seinem das Urteil und seine Konsequenzen für das Bilanzsteuerrecht dar.

Nicht erfüllte Tantiemezusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer als vGA

Tantiemezusagen sind ein beliebtes Mittel, einen Geschäftsführer am Unternehmenserfolg zu beteiligen. Ist der Geschäftsführer zugleich Gesellschafter des Unternehmens in Form einer Kapitalgesellschaft, steht die Zusage einer Tantieme in einem Spannungsfeld zwischen der Gewinnbeteiligung als Gesellschafter einerseits und der Vergütung für die Tätigkeit als Geschäftsführer andererseits. Denn eine Tantieme als Bestandteil der Vergütung des Geschäftsführers kann zu einer Absaugung des Gewinns und damit zu einer Gewinnverteilung außerhalb der ordentlichen Gewinnausschüttung führen. Die notwendige Abgrenzung führt damit zwangsläufig in den Problemkreis der verdeckten Gewinnausschüttung. Auch wenn das vorrangig den Zufluss von Arbeitslohn aus einer Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer betrifft, wirft der Urteilssachverhalt zugleich die Frage nach dem etwaigen Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung auf, wie der Beitrag von Stefan Kolbe zeigt.

Steuerliche Fallstricke einer Aufwärtsverschmelzung

Die Aufwärtsverschmelzung, d. h. die Verschmelzung einer Tochtergesellschaft auf deren Muttergesellschaft zur Aufnahme, kann insbesondere in Konzernstrukturen sinnvoll erscheinen, um die Verkürzung von mehrstufigen Beteiligungsketten zu erreichen. Die umwandlungssteuerrechtliche Behandlung ist abhängig von der Rechtsform und dem Besteuerungsregime der beteiligten Rechtsträger. Neben der ertragsteuerlichen Einordnung eines solchen „Up-Stream-Mergers“ sind zugleich die Auswirkungen auf darüber hinaus betroffene steuerliche Themenfelder im Blick zu behalten, wie der Beitrag von Marcel Jordan verdeutlicht.

Zum Vorsteuerabzug für juristische Personen des öffentlichen Rechts (§ 2b UStG)

Das ausführlich zum Vorsteuerabzug bei unternehmerisch tätigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts Stellung genommen. Der Beitrag von Gert Klöttschen gibt einen Überblick über das Schreiben.

Bleiben Sie zuversichtlich!

Patrick Zugehör

Fundstelle(n):
StuB 19/2024 Seite 1
GAAAJ-76158