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BFH 17.07.2024 XI S 19/23 (AdV), StuB 19/2024 S. 768

Zurechnung von Umsätzen in einem Bordell; ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Bescheiden während des Revisionsverfahrens

(1) Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, nach welchen abstrakten Rechtsgrundsätzen die Zurechnung von Umsätzen in einem Bordell erfolgt. (2) Sind die angegriffenen Steuerbescheide Gegenstand eines anhängigen Revisionsverfahrens, erfolgt die Beurteilung, ob ernstliche Zweifel an deren Rechtmäßigkeit bestehen, nach revisionsrechtlichen Grundsätzen. (3) Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Steuerbescheide bestehen nicht (mehr), wenn der BFH im Revisionsverfahren des Stpfl. eine Anhörungsmitteilung gem. § 126a FGO beschlossen hat (Bezug: § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 2 Abs. 1, § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG; § 69, § 126a FGO).

Praxishinweise

Nach Wertung des BFH bestanden keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der angefochtenen Bescheide als Voraussetzungen für eine Aussetzung der Vol...

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