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Zusammenfassung von Verträgen nach IFRS 15
I. Sachverhalt
Die Y-AG hat einen vor der Zulassung stehenden Wirkstoff entwickelt (geplant in Q1/t3) und schließt mit der X-AG in t1 eine Lizenzvereinbarung, welche die X-AG exklusiv regional zur Weiterverarbeitung des Wirkstoffs ermächtigt. Er muss allerdings von der Y-AG bezogen werden, d. h. neben der Lizenzgebühr (Gebühr) bestehen laufende Beschaffungszahlungen. Es gibt zwei separate Vereinbarungen:
eine Lizenzvereinbarung mit einer hohen nicht rückzahlbaren Einmalgebühr (10 Mio. €);
eine bis Anfang t3 entschädigungslos beidseitig kündbare Beschaffungsvereinbarung mit Mindestabnahmemenge ab Q1/t3 (ca. 500 T€ pro Jahr).
Die Gebühr alimentiert die späteren Bezugspreise.
II. Fragestellung
Wie hat die Y-AG die Umsatzerlöse nach IFRS 15 zu vereinnahmen?
III. Lösungshinweise
1. Qualifikation als Vertrag i. S. des IFRS 15
Die Umsatzerlösrealisation beginnt mit der Identifikation eines Kundenvertrags. Unzweifelhaft ist die X-AG qua Abnahme des primary output ein Kunde der Y-AG. Fraglich ist, ob beide Vereinbarungen als Verträge i. S. des IFRS 15 gelten. Führt die Vereinbarung – wie hier die Lizenzvereinbarung – im gesetzlichen Kontext zu durchsetzbaren Rechten und Pflichten, l...