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Behandlung eines nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags im IFRS-Abschluss bei GmbH und AG
Ursache, Charakter und Ausweismöglichkeiten
Die aktuelle wirtschaftliche Situation, die durch Inflation, steigende Zinsen, hohe Transport-, Energie- und Rohstoffkosten gekennzeichnet ist, kann sich durchaus massiv im Jahresabschluss von Unternehmen niederschlagen. So kann es vorkommen, dass in handelsrechtlichen Jahresabschlüssen auf der Aktivseite ein nicht durch das Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag zu finden ist. Für deutsche IFRS-Bilanzierer stellt sich die Frage, wie mit einem solchen „Nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ im IFRS-Abschluss umzugehen ist, denn im Gegensatz zum HGB enthalten die IFRS keine expliziten Regelungen hierzu.
Sind die Schulden größer als das Vermögen, ergibt sich im Abschluss einer GmbH oder AG nach IFRS eine im Vergleich zum HGB gänzlich unterschiedliche Behandlung. Ein solcher sogenannter (Nicht durch Eigenkapital gedeckter) Fehlbetrag ist nicht aktivisch auszuweisen in Ermangelung
der Erfüllung der Eigenschaften eines Vermögenswerts und
einer expliziten Aktivierungsvorschrift durch einen Standard.
Sofern die Schulden das Vermögen übersteigen, weist die Saldogröße „Eigenkapital“ im IFRS-Abschluss einen negativen Betrag auf.
Die Sinnhaftigkeit eines ...