NaRp Nr. 9 vom Seite 3

„Schneller, höher, stärker“?

Anke Kreft | Redaktion Nachhaltigkeit und Reporting |
nachhaltigkeit-reporting-redaktion@nwb.de

Liebe Leserin, lieber Leser,

vielen Unternehmen, die sich aktuell mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung beschäftigen, fällt vorerst ein Stein vom Herzen. Denn der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht hat sich – im Gegensatz zur Formulierung der deutschen Klimaziele nach dem Europäischen Green Deal – nicht vom oben zitierten olympischen Gedanken leiten lassen, [1] sondern strebt nach wie vor eine Eins-zu-eins-Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung an.

Um den Vergleich zuordnen zu können: Mit dem Green Deal hat es sich die Europäische Union zum Ziel gesetzt, bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent auf der Erde zu werden. Deutschland für seinen Teil legt bei der Umsetzung dieses Ziels durchaus olympische Messlatten an: Hier möchte man Klimaneutralität schon im Jahr 2030 erreichen.

In welchen wesentlichen Punkten der aktuell vorliegende Regierungsentwurf vom im Vergleich zum Referentenentwurf vom angepasst wurde und wie genau der deutsche Gesetzgeber sich die Implementierung der CSRD in nationales Recht vorstellt, beleuchten Prof. Dr. Christian Zwirner und Dr. Corinna Boecker detailliert in ihrem Beitrag ab Seite 8.

Für die inhaltliche Strukturierung bestimmt die EU-Richtlinie 2022/2464 hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD) die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als verbindliche Grundlage. Über drei Jahre hat die EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) auf EU-Ebene an deren Erstellung gearbeitet. Gleichzeitig war sich die EU-Kommission der Komplexität und Schwierigkeiten bei der Einführung bewusst und beauftragte die EFRAG zudem mit der Entwicklung von „Anwendungshilfen“ für die Erstanwendung, sogenannte Implementation Guidances. Drei erste Anwendungshilfen wurden am in bereits überarbeiteter Version auf der Homepage der EFRAG veröffentlicht. Dr. Josef Baumüller gibt in seinem Beitrag ab Seite 20 einen Überblick über deren Aufbau und Kerninhalte und zieht ein Gesamtfazit.

Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre bei diesen Beiträgen und den weiteren dieser Ausgabe.

Ihre

Anke Kreft

Fundstelle(n):
NaRp 9/2024 Seite 3
JAAAJ-74187

1„Citius, altius, fortius“ lautet das offizielle Motto der Olympischen Spiele. Der Satz wurde von Michel Bréal geprägt.