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NaRp 9/2024

CSDDD | Veröffentlichung der CSDDD im EU-Amtsblatt am erfolgt

Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), das sogenannte EU-Lieferkettengesetz, wurde am als Richtlinie 2024/1760 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Richtlinie tritt 20 Tage nach Veröffentlichung – d. h. am – in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die CSDDD nun innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Deutschland wird dies voraussichtlich über eine Anpassung des LkSG tun.

Die CSDDD verlangt von betroffenen Unternehmen die Einhaltung von Menschenrechts- und Umweltstandards in globalen Lieferketten sowie eine entsprechende Berichterstattung.

Da es sich um eine Richtlinie handelt, müssen deren Inhalte von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht transformiert werden, d. h. die Umsetzung hat spätestens zum zu erfolgen. ...