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NWB Nr. 36 vom Seite 2472

Die Steuerfalle des § 13b UStG

Typische Problemfelder der Praxis bei Anwendungsfällen mit Auslandsberührung

Matthias Ulbrich

[i]Scholz/Nattkämper, Reverse-Charge-Verfahren, Grundlagen, NWB YAAAE-26319 Nach über 20 Jahren seines Bestehens haben sich der § 13b UStG und die Umkehr der (Umsatz-)Steuerschuld als seine Rechtsfolge im Tagesgeschäft weitestgehend etabliert. Gleichwohl werden in der Praxis immer wieder Sachverhalte insbesondere mit Auslandsbezug verwirklicht, bei denen die verpflichtende Anwendung des sog. Reverse-Charge-Verfahrens übersehen wird. Dabei ist das Gesetz eindeutig. Dies kann zu einer zumindest temporären Doppelbelastung mit Umsatzsteuer, in jedem Fall aber zu bürokratischem Aufwand führen. Daher sollten Unternehmer, aber auch Berufsträger und Mitarbeiter in den Kanzleien, stets achtsam sein − auch bei Leistungen für den privaten Bereich. Der nachfolgende Beitrag greift die typischen Problemfelder der Praxis bei Anwendungsfällen mit Auslandsberührung unter Bezugnahme auf die jüngste Rechtsprechung auf.

S. 2473

I. Zweck und Rechtsfolge der Vorschrift

1. Leistungen, die unter § 13b UStG fallen

Dieser Beitrag soll sich auf die Konstellationen des § 13b UStG mit zwingender tatbestandlicher Auslandsberührung (ohne Lieferungen von Gas, Elektrizität, Wärme oder Kälte) und damit auf § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG konzentrieren. Zwar bestehen in...

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