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DSGVO | Auskunftsanspruch gegenüber Haftpflichtversicherer
Beauftragt eine Versicherung im Rahmen der Anspruchsprüfung ein Detektivbüro mit der Observation des Anspruchsstellers und werden dabei personenbezogene Daten erfasst, kann dem Betroffenen im Einzelfall ein Auskunftsrecht zu den gesammelten personenbezogenen Daten zustehen.
Betroffenen stünde in solchen Fällen ein generell schutzwürdiges Interesse an der Auskunft zu, so das Gericht. Grds. könne der Auskunftsanspruch (vgl. Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung – DSVGO) zwar durch Rechte anderer Personen eingeschränkt sein. Ein solches Gegenrecht habe die Versicherung in diesem Fall aber nicht darlegen können. Bei den personenbezogenen Daten des Verletzten handele es sich nicht um Geschäftsgeheimnisse im Rechtssinn. Auch sonst bestehe kein überwiegendes Geheimhaltungsinteresse, da die Versicherung die Erkenntnisse aus...