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GUV | Arbeitsunfall durch Infektion mit dem Covid-19-Virus
Eine Infektion mit dem Covid-19-Virus kommt grds. als Unfallereignis in Betracht.
Die Versicherte war im Herbst des Jahres 2020 als Verkäuferin in einer Berliner Filiale einer überregional vertretenen Supermarktkette tätig. Dort füllte sie u. a. die Regale auf und arbeitete an der Kasse. Am ergab ein bei ihr durchgeführter PCR-Test einen für das Covid-19-Virus positiven Befund. Im Dezember 2021 teilte die behandelnde Hausärztin der zuständigen Berufsgenossenschaft mit, die Versicherte sei seit März 2021 wegen eines Long-Covid-Syndroms dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt. Das Gericht stellt fest, dass es hier an dem erforderlichen Vollbeweis fehle, dass sich die Übertragung des Virus tatsächlich am Arbeitsplatz zugetragen habe. Es genüge nicht, dass das Risik...