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Steuerermäßigung nach § 35c EStG
Voraussetzungen für die Begünstigung und Rechtsfolgen
[i]Hechtner in Kanzler/Kraft/Bäuml/Marx/Hechtner/Geserich, Einkommensteuergesetz Kommentar, 9. Aufl. 2024, § 35c EStG, NWB IAAAJ-52332 Mit der Steuerermäßigungsvorschrift des § 35c EStG, die mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. (BGBl 2019 I S. 2886) eingeführt wurde, werden energetische Maßnahmen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden gefördert. Dadurch soll ein weiterer finanzieller Anreiz geschaffen werden, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, um zur Erreichung der Klima- und Umweltziele Deutschlands und der EU beizutragen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Voraussetzungen sowie Rechtsfolgen der Inanspruchnahme der Steuerermäßigung. Eine Checkliste fasst abschließend die Tatbestandsmerkmale der Vorschrift zusammen.
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I. Allgemeines
[i]Rechtsgrundlagen und VerwaltungsanweisungenUmfassende Rechtsgrundlagen sowie Verwaltungsanweisungen zu § 35c EStG lassen sich folgenden Fundstellen zuordnen:
ESanMV − Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung v. (BGBl 2020 I S. 3),
(BStBl 2021 I S. 103 – Enzelfragen zu § 35c EStG),
(BStBl 2020 I S. 484 – Musterbescheinigung),
(BStBl 2024 I S. 237 – Musterbescheinigung).
Ab dem Veranlagungszeitraum 2020 wurde die Anlage „Energetische Maßnahmen“ eingeführt.S. 2318
[i]AnwendungsbereichFolgende Voraussetzungen müsse...