Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Demnächst im Bundestag: Jahressteuergesetz 2024 Episode I und II
Die Rückkehr der Meldepflichten
Die Gesetzgebungsflut im Steuerrecht hat neue Pegelstände erreicht und kulminiert nunmehr darin, dass neben dem vom Bundeskabinett in seiner Sitzung am beschlossenen Regierungsentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 („JStG 2024“) am ein weiterer Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 („JStG 2024 Teil II“) vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht wurde, der mit einigen Erweiterungen durch das Bundeskabinett am als Regierungsentwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Steuerrechts und zur Anpassung des Einkommensteuertarifs („Steuerfortentwicklungsgesetz“) beschlossen wurde. Gleichsam als Arche soll dieser Beitrag durch die wesentlichen geplanten Neuerungen führen und einen Überblick über zahlreiche weitere Änderungen geben, um sich und die Mandanten rechtzeitig vorbereiten zu können. Zwar wird der Gesetzgebungsprozess wohl erst gegen Jahresende abgeschlossen sein und (hoffentlich) nicht alle Regelungen aus den Entwürfen übernommen werden; allein aufgrund der Fülle der beabsichtigten Neuregelungen empfiehlt sich aber eine frühzeitige Beschäftigung mit ihnen. Die Änderungen gelten grundsätzlich erstmals ab dem Tag nach der Ve...