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Arbeitsverhältnis | Verfall virtueller Optionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Die Regelung eines sukzessiven Verfalls bereits ausübbar gewordener virtueller Optionen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist zulässig und benachteiligt den früheren Arbeitnehmer nicht unangemessen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die dem Arbeitnehmer mit den virtuellen Optionen zugewendete Gewinnchance nur befristet (hier auf einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses) einzuräumen.
Im Hinblick auf den spekulativen Charakter ist daher grds. auch eine Regelung zulässig, die den ersatzlosen Verfall aller Bezugsrechte bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Wartezeit vorsieht. Eine unangemessene Benachteiligung liegt daher bei einer solchen Regelung auch dann nicht vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem erst nach der ...