Fristende für die Schlussabrechnungen naht
Endspurt bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen
Für die meisten Menschen ist die Corona-Pandemie schon lange vorbei. Nur für uns Steuerberaterinnen und Steuerberater noch nicht. Denn die letzten Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen müssen noch erledigt werden. Auf Initiative der Bundessteuerberaterkammer einigten sich im März 2024 die Berufsorganisationen der prüfenden Dritten (neben der BStBK auch Deutscher Steuerberaterverband e.V., Wirtschaftsprüferkammer und Bundesrechtsanwaltskammer) und das BMWK auf eine letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen und auf beschleunigte Prüfprozesse der Bewilligungsstellen. Am läuft diese Frist aus. Trotz mehrmaliger Appelle der Berufsorganisationen an ihre Mitglieder sind die Einreichungszahlen der Schlussabrechnungen aktuell zu niedrig.
Manchem ist vielleicht noch nicht klar, dass die an die Mandantschaft bereits ausgezahlten Gelder in voller Höhe zurückbezahlt werden müssen, wenn die Schlussabrechnungen nicht eingereicht werden. Darum möchte ich Sie herzlich bitten: Greifen Sie das Thema noch einmal proaktiv bei Ihrer Mandantschaft auf. Informieren Sie diese über die drohenden Konsequenzen. Es ist sicher ratsamer, die Schlussabrechnung anzugehen als die gesamte Summe nebst Zinsen zurückzahlen zu müssen. Das kann keiner wollen.
Die meisten von Ihnen sind aber bereits im Endspurt bei den Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen. Indem Sie diese kontinuierlich abarbeiten und sie nicht bis kurz vor Fristende liegen lassen, helfen Sie Ihrer Mandantschaft, die auf Ihre Expertise angewiesen ist. Bringen Sie die Arbeiten voran und damit auch endgültig zu Ende. Nutzen Sie diese verlängerte Frist nicht bis zum letzten Tag. Eine weitere Verlängerung wird es nicht geben! Ihre Mandantschaft braucht dringend Rechtssicherheit.
Schließlich möchte ich noch einen Blick auf die Bewilligungsstellen werfen. Zu unserem Missfallen setzen viele von ihnen die im März getroffene Vereinbarung noch nicht um. Viele halten an dem bisherigen aufwändigen Prüfverfahren fest. Die von ihnen eingehenden Rückfragen sind unverändert praxisfern und blockieren den Bescheidungsprozess unnötig. Dieses Vorgehen entspricht nicht der getroffenen Vereinbarung und kann nicht so bleiben. Eine schnellere Bescheidung ist im Interesse aller. Sie ist essenziell, um den Workflow in den Kanzleien zu verbessern und unserer Mandantschaft die dringend benötigte Rechtssicherheit zu geben. Über die regionalen Steuerberaterkammern haben wir den Prüfprozess der Bewilligungsstellen kritisch im Blick und stehen dazu im Austausch mit dem BMWK.
Zudem haben wir uns dafür eingesetzt, dass Paket 2 nicht erst dann bearbeitet werden kann, nachdem Paket 1 eingereicht wurde. Leider ist der Prozess so programmiert, dass eine parallele Einreichung mittelfristig nicht technisch umsetzbar ist. Gemeinsam mit dem BMWK haben wir jedoch eine Möglichkeit erarbeitet, die dieses Ärgernis zwar nicht vollständig beseitigt, aber deutlich abmildert.
Für Ihren Einsatz möchte ich Ihnen allen meinen herzlichen Dank aussprechen. Es ist unser gemeinsames Ziel, diese schwierige Zeit zu überstehen und gestärkt daraus hervorzugehen.
Hartmut Schwab
Fundstelle(n):
NWB 2024 Seite 2017
EAAAJ-71322