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Die E-Rechnung: Umsetzung mit dem ZUGFeRD-Format
Erfüllt der Standard die gesetzlichen Anforderungen?
Damit die gesetzlichen Vorgaben des E-Rechnungsaustausches ab 2025 im B2B-Bereich erfüllt werden können und eine medienbruchfreie Erstellung, Übermittlung und Verarbeitung möglich ist, muss die E-Rechnung als strukturiertes elektronisches Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden.
Auf europäischer Ebene sind diese Vorgaben in der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen und national im Bundesgesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (EGovG) sowie in der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes (ERechV) gegeben.
Der ZUGFeRD-Standard ermöglicht sowohl privatwirtschaftlichen Unternehmen als auch der öffentlichen Verwaltung und Banken branchenübergreifend elektronische Rechnungen in einem einheitlichen Standard auszutauschen. Der Standard, d. h. die Taxonomie, steht der Öffentlichkeit frei zur Verfügung; es handelt sich nicht um eine Software, sondern vielmehr um eine Beschreibung des Aufbaus der E-Rechnung.
Die aktuelle Version ZUGFeRD 2.2 ist kostenfrei als Download auf der Webseite des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) abrufbar. Für die Erstellung, Verse...