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Steuerliche Behandlung von Abfindungen
Voraussetzungen und lohnsteuerliche Möglichkeiten für Abfindungszahlungen
Müssen Arbeitsverhältnisse beendet werden, werden häufig als „teilweiser Ersatz“ Abfindungen vereinbart. In vielen Fällen kommen die Vereinbarungen im Zuge von Umstrukturierungsmaßnahmen mit dem Ziel des Personalabbaus zum Tragen. Neben der klassischen Auszahlung von Abfindungen, die in den meisten Fällen ermäßigt besteuert werden können, kommen auch Sonderformen zum Tragen. In diesem Beitrag werden die lohnsteuerlichen Besonderheiten für eine ermäßigte Besteuerung und die relevanten Regelungen zur Fünftelregelung bei Abfindungen beleuchtet.
I. Allgemeines
In der Praxis wird eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird, als Abfindung bezeichnet.
Die Zahlung von Abfindungen kann unterschiedlich erfolgen als
freiwillige Zahlung des Arbeitgebers,
Abschluss eines Aufhebungsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer,
Abfindung nach Urteil des Arbeitsgerichts oder einem Vergleich im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes sowie
gesetzliche Abfindung (z. B. bei Soldaten).
Eine generelle gesetzliche Verpflichtung für Arbeitgeber, eine Abfindung zu zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis endet, existiert im deutschen Arbeitsrecht ...