Zweites Jahressteuergesetz 2024 ...
... Referentenentwurf veröffentlicht
Im Fußball ist bekanntlich nach dem Spiel vor dem Spiel. So auch im Steuerrecht: Zusätzlich zu dem (ersten) Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024, vgl. zum Regierungsentwurf Peterich/Waller, , NWB MAAAJ-69764) hat das BMF am einen Referentenentwurf für ein zweites Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024 II) an die Verbände zur Stellungnahme bis zum versendet. In dem Entwurf ist erneut eine Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen enthalten. Das Schreiben umfasst u. a. folgende Punkte:
Anpassungen des Einkommensteuertarifs (u. a. Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 300 € auf 12.084 € im Jahr 2025 und ab 2026 Anhebung um 252 € auf 12.336 €),
Aufträge aus dem Koalitionsvertrag (Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren, Anpassungen bei den Regelungen zur Gemeinnützigkeit sowie Mitteilungspflicht über innerstaatliche Steuergestaltungen),
weitere Maßnahmen (Anhebung des Kindergeldes ab Januar 2025 von 250 € auf 255 € monatlich, Steuerbefreiung der Stiftung Generationenkapital sowie Digitalisierung der Sterbefallanzeigen).
Zum Zeitpunkt der Druckfreigabe dieser Zeilen (17.7.) war der Kabinettsbeschluss für den 24.7. vorgesehen. Wir werden danach ausführlich berichten, aktuelle Informationen erhalten Sie wie gewohnt auf dem NWB Livefeed unter https://datenbank.nwb.de/Livefeed/.
Unklare Regelungen zur vorzeitigen Altersrente und vGA bei Direktzusagen
Pensionsrückstellungen können in der Steuerbilanz nur dann passiviert werden, wenn die Direktzusage eindeutige Angaben zu Art, Form, Voraussetzungen und Höhe der in Aussicht gestellten Leistungen umfasst. Der BFH hatte sich mit der Frage zu befassen, wie bilanzsteuerrechtlich zu verfahren ist, wenn eine vertragliche Regelung zum Bezug einer vorzeitigen Altersrente diesem Eindeutigkeitsgebot nicht entspricht, zugleich aber die Altersrentenverpflichtung ab der normalen Altersgrenze eindeutig bestimmt ist. Dr. André Briese stellt das vor.
Neues zu Mitarbeiterbeteiligungen
Mitarbeiterbeteiligungen haben jüngst eine große Resonanz erfahren. Der Beitrag von Gordon Rösch, Markus Harz, Martin Neutzner und André Thoß wirft einen Blick auf die Entwicklung der Rechtslage seit Inkrafttreten des Zukunftsfinanzierungsgesetzes. Diese ist wesentlich von einem aktualisierten BMF-Schreiben, einem BFH-Urteil zur Einkünftequalifzierung bei einem Management Equity Program (MEP) und den Diskussionen um eine Konzernklausel im (ersten) Jahressteuergesetz 2024 geprägt.
Bleiben Sie zuversichtlich!
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 14/2024 Seite 1
XAAAJ-71197