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Der Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024
Ein Überblick
Am wurde der 248 Seiten umfassende Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes 2024 (JStG 2024) veröffentlicht. Gegenüber dem Referentenentwurf wurden nur geringfügige Änderungen vorgenommen. Hauptaspekte des JStG 2024 bleiben damit weiterhin die Aufnahme der Möglichkeit der Buchwertübertragung zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften, die Neuregelung zum Vorsteuerabzug bei Ist-Versteuerern, die Einführung der sog. Wohngemeinnützigkeit sowie unzählige Anpassungen der Steuergesetze an die aktuelle Rechtsprechung des BFH und EuGH. Der Aufsatz gibt einen Gesamtüberblick über die Inhalte des JStG 2024 mit dem Fokus auf unternehmensteuerliche Änderungen.
NWB ReformRadar, Jahressteuergesetz 2024, NWB OAAAJ-67549
I. Änderungen im EStG
1. Übertragungen zwischen beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaften
Übertragungen von Einzelwirtschaftsgütern können unter bestimmten Voraussetzungen zum Buchwert und somit ohne Aufdeckung stiller Reserven durchgeführt werden. Die Voraussetzungen regelt § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 bis 3 EStG. Demnach kann eine Buchwertfortführung nur erfolgen, wenn das Einzelwirtschaftsgut aus dem (Sonder-)Betriebsvermögen eines Gesellschafters in das Gesamthandsvermögen einer Mitunternehmerschaft übertragen wird (und umgekehrt), sofern er an dieser beteiligt ist (Nr. 1 und 2) oder es zwischen den jeweiligen Sonderbetriebsvermögen verschiedener Gesellschafter derselben Mitunternehmerschaft übertragen wird (Nr. 3). Voraussetzung ist jeweils, dass die Übertragung unentgeltlich oder gegen Gewährung bzw. Minderung von Gesellschaftsrechten erfolgt sowie die Besteuerung der stillen Reserven beim Übernehmer sichergestellt ist.