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Fokus: Haftung für eine Falschberatung eines Energieberaters
Das Landgericht Frankenthal (LG) hatte über die Haftung eines Architekten zu urteilen. Dieser hatte bezüglich der Förderfähigkeit eine Falschberatung in rechtlicher Hinsicht erbracht, die dazu führte, dass die Kunden einen Förderkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nicht erhielten (LG Frankenthal, Urteil v. - 7 O 13/23). Lesen Sie im Folgenden, unter welchen Voraussetzungen ein Schaden durch eine unzureichende Beratung zu ersetzen ist.
Sachverhalt
Beklagter war ein Architekt, der auch Leistungen als Energieberater erbrachte. Die Kläger waren ein Ehepaar, welches sich dazu entschieden hatte, ihr Mehrfamilienhaus energetisch sanieren zu lassen. Für die Sanierung wollten die Kläger möglichst auch Fördermittel der KfW in Anspruch nehmen. Diesbezüglich wurden die Kläger vom Beklagten beraten. Der Beklagte empfahl daraufhin, das Objekt in Wohnungseigentum umzuwandeln, denn für die Gewährung der KfW-Fördermittel nach dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ sei dies eine Voraussetzung. Der Antrag auf Förderung wurde von den Klägern auf Anraten des Beklagten vor der Umwandlung in Wohnungseigentum gestellt. Als die Umwandlung in Wohnungseige...