NWB-BB Nr. 8 vom Seite 221

Wann „negativ“ auch „positiv“ sein kann

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Was macht einen guten Berater aus? Vereinfacht gesagt sollte er passende Empfehlungen aussprechen, was das Unternehmen ändern kann, um besser dazustehen als vorher. Mit anderen Worten: Er sollte Antworten auf die Frage „Was soll ich tun?“ geben. Diese Sichtweise ist sehr populär. Denken Sie nur an Leitfäden und Checklisten für eine Verbesserung der Unternehmenssituation, die es wie Sand am Meer gibt. Beliebt ist auch das Versprechen, wie man in X Schritten Verbesserungen herbeiführen kann.

Doch sind positive Ratschläge in der Realität wirklich immer zielführend?

Christoph Schneider betrachtet in seinem Beitrag „Die negative Perspektive in der betriebswirtschaftlichen Beratung“ ab einen interessanten Aspekt, der in diesem Zusammenhang häufig übersehen wird. Er verdeutlicht, dass es je nach Komplexität des Beratungsfalls sinnvoller sein kann, die Frage nach dem Unterlassen statt die Frage nach dem Tun zu beantworten – also: „Was soll ich nicht tun?“ statt „Was soll ich tun“?

Zugegeben, das klingt auf den ersten Blick etwas spitzfindig. Bei näherem Hinschauen wird es aber klarer. Als Beispiel können wir die rein steuerliche mit der betriebswirtschaftlichen Beratung vergleichen:

  • Bei steuerlichen Sachverhalten lassen sich häufig klare Auswirkungen aufzeigen, wenn man die Gestaltung anpasst. Der Berater kann beurteilen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Steuerbelastung zu minimieren. Der rechtlich zulässige Rahmen gibt dabei klare Vorgaben.

  • In der betriebswirtschaftlichen Beratung sind die Folgen einer Empfehlung häufig schwieriger vorherzusehen, da viele verschiedene Einflüsse bestehen. Besonders deutlich wird das bei der Beurteilung eines neuen oder anzupassenden Geschäftsmodells. Hier eine klare Empfehlung auszusprechen, sollte der Berater sich gut überlegen, da viele Folgen ein Blick in die Glaskugel sind. Besser ist es in dieser Situation vielfach, den Unternehmer vor Fehler zu bewahren und ihm zu sagen, was er unterlassen sollte.

Das Konzept der „negativen“ Beratung ist sicherlich erklärungsbedürftig. Dennoch können Sie bei komplexen Fragen wie der Unternehmensgründung mittels dieser Herangehensweise einen echten Mehrwert für Mandanten schaffen. Manchmal ist „negativ“ eben doch „positiv“.

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 8/2024 Seite 221
KAAAJ-71106