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Mitarbeiterdarlehen als Instrument der Mitarbeitergewinnung und -bindung
Arbeits- und steuerrechtliche Vorschriften
Der Fachkräftemangel ist allgegenwärtig. Um dem entgegenzuwirken und die Attraktivität des Unternehmens zu steigern, stehen verschiedene Instrumente zur Verfügung. Wachsender Beliebtheit erfreuen sich dabei Mitarbeiterdarlehen, auch Arbeitgeberdarlehen genannt. Diese können sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer Vorteile bieten und ein sinnvoller Baustein zur Mitarbeitergewinnung und vor allem -bindung darstellen. Der folgende Beitrag widmet sich dem Instrument des Arbeitgeberdarlehens aus arbeits- und steuerrechtlicher Sicht und gibt wichtige Hinweise, worauf bei Abschluss eines entsprechenden Vertrags geachtet werden muss, damit das Darlehen nicht zur (steuer-)rechtlichen Falle wird.
Arbeitgeberdarlehen stellen in Zeiten des Fachkräftemangels und steigender Marktzinsen ein interessantes Instrument der Mitarbeiterbindung dar.
Zur Ermittlung des geldwerten Vorteils durch die verbilligte Darlehensüberlassung sollten Vergleichszinssätze im Vorfeld recherchiert und gut dokumentiert werden.
Arbeitsrechtlich sind sowohl der Gleichbehandlungsgrundsatz als auch etwaige Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten, wenn Mitarbeiterdarlehen in größerem Umfang vergeben werden sollen.
Eine Verknüpfung des Darlehensvertrags mit der Beendigung des Arbeitsvertrags ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich, sodass die Ausgestaltung gut durchdacht werden sollte, um spätere Risiken zu reduzieren.
I. Vor- und Nachteile des Mitarbeiterdarlehens
1. Hintergrund
Nicht zuletzt durch den zunehmenden Fachkräftemangel fragen sich Arbeitgeber immer häufiger, welche Instrumente eingesetzt werden können, um Mitarbeitende langfristig an das Unternehmen zu binden. Dabei ist eine Anpassung des Gehalts zwar immer gern gesehen; allerdings wird eine solche zum einen meist direkt zu einem großen Teil von Steuern und Sozialabgaben wieder aufgezehrt. Zum anderen zeigen verschiedene Studien, dass sich Mitarbeitende schnell daran gewöhnen, sodass der Bindungseffekt einer Gehaltserhöhung schnell verblasst. Des Weiteren finden sich bei gesuchten Fachkräften schnell andere Arbeitgeber, die bereit sind, mindestens das gleiche zu zahlen.
Eine interessante Alternative ist dagegen das Angebot von Mitarbeiterdarlehen (oder auch Arbeitgeberdarlehen genannt). Je nach konkreter Ausgestaltung bietet ein solches Vorteile für beide Seiten.
2. Langfristige Bindung an das Unternehmen
Der Arbeitgeber bindet den Mitarbeitenden meist längerfristig an sein Unternehmen, da die Rückzahlung und Umschichtung eines laufenden Darlehens zumindest eine nicht zu unterschätzende Austrittshürde darstellt. Auch wenn das Darlehen nicht an den Bestand eines Arbeitsverhältnisses gebunden ist, was den arbeitsrechtlichen Regelfall darstellt, besteht in diesem Szenario zumindest eine psychologische Austrittsbarriere. Und der Gedanke, langfristig bei seinem ehemaligen Arbeitgeber verschuldet zu sein, wird nicht allen ehemaligen Mitarbeitenden gefallen.
Natürlich stehen diesem Vorteil auch Risiken gegenüber. Kann der Arbeitnehmer bspw. aufgrund einer Privatinsolvenz seinen Kredit nicht zahlen, hat der Arbeitgeber die gleiche Rechtsposition wie jeder andere Gläubiger – bis hin zum Totalausfall.