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Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur GmbH im Jahr 2024 (1. Halbjahr)
Höchstrichterliche Leitlinien u. a. zum Kaduzierungsverfahren und zur Ausfallhaftung
Im Anschluss an den Bericht über die im zweiten Halbjahr 2023 veröffentlichten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (vgl. Hülsmann, NWB 9/2024 S. 618 ff.) werden die seitdem ergangenen und inhaltlich begründeten höchstrichterlichen Judikate, die sich schwerpunktmäßig mit dem GmbH-Recht befassen, dargestellt und eingeordnet. Der II. Zivilsenat hat sich im Berichtszeitraum u. a. mit dem sog. Kaduzierungsverfahren (§ 21 GmbHG) und der Ausfallhaftung der Mitgesellschafter (§ 24 GmbHG) sowie mit der nur begrenzt möglichen Abtretbarkeit von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ihre Geschäftsführer aus § 64 Satz 1 GmbHG a. F. befasst. Sofern eine einstweilige Unterlassungsverfügung allein gegen den Geschäftsführer besteht, kann nach Ansicht des I. Zivilsenats ein Ordnungsmittel im Fall einer schuldhaften Zuwiderhandlung nur gegen ihn und nicht gleichzeitig gegen die GmbH festgesetzt werden. Das Urteil des II. Zivilsenats v. (II ZR 220/22, NWB DAAAJ-60626), mit dem instruktiv zum Missbrauch der Vertretungsmacht des Geschäftsführers und der negativen Publizitätswirkung des § 15 Abs. 1 HGB Stellung genommen wurde, wird in einem gesonderten Beitrag kommentiert.