Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Aktuelle BGH-Rechtsprechung zur GmbH im Jahr 2024 (1. Halbjahr)
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1997Der BGH hat sich im Berichtszeitraum u. a. mit dem Kaduzierungsverfahren und der Ausfallhaftung der Mitgesellschafter sowie mit der nur begrenzt möglichen Abtretbarkeit von Ersatzansprüchen der Gesellschaft gegen ihre Geschäftsführer aus § 64 Satz 1 GmbH a. F. befasst. Weitere Entscheidungen klären zentrale Fragen zu einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers und zur Karenzentschädigung. Das Urteil des II. Zivilsenats v. (II ZR 220/22, NWB DAAAJ-60626) zum Missbrauch der Vertretungsmacht des Geschäftsführers und der negativen Publizitätswirkung des § 15 Abs. 1 HGB wird in einem gesonderten Beitrag kommentiert.
.
[i]Begrenzte Wirksamkeit der Abtretung Abtretung von Ersatzansprüchen aus § 64 Satz 1 GmbHG a. F.: Die Abtretung von Ansprüchen auf Ersatz verbotener Zahlungen nach § 64 Satz 1 GmbHG a. F. ist unwirksam, soweit der Erstattungsbetrag zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger erforderlich ist und der GmbH eine gleichwertige Gegenleistung nicht zufließt.
Soweit die Abtretung wirksam ist, darf (auch) eine GmbH in Liquidation einen Ersatzanspruch in gewillkürter Prozessstandschaft einklagen, sofern sie an der Anspruchsverfolgung ein schutzwürdiges Eigeninteresse h...