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Außenprüfungsbegleiter als GwG-Verpflichteter
Ein Rechtsanwalt, der Außenprüfungen begleitet, ist, weil er insoweit geschäftsmäßig Hilfeleistung in Steuersachen erbringt, [i]Fischer, NWB 48/2020 S. 3583Verpflichteter i. S. von § 2 Abs. 1 Nr. 10 lit. e GwG. Diese Einschätzung des VG Gelsenkirchen (Beschluss v. - 18 L 786/23) hat das ) kürzlich in einem Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen aufsichtsrechtliche Maßnahmen bestätigt.
[i]Es kommt nicht auf steuerrechtlich relevante Einwirkungsmöglichkeiten anEine nach § 193 Abs. 1 AO zulässige Außenprüfung diene der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen (vgl. § 194 Abs. 1 Satz 1 AO). Sie sei grds. auf eine umfassende und zusammenhängende Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen angelegt und damit Teil des Besteuerungsverfahrens, so das OVG Münster. Die Hilfeleistungen des Antragstellers während seiner Begleitungen von Betriebsprüfungen im Hinblick auf steuerstrafrechtliche Gesichtspunkte stellte sich danach als Hilfeleistung in Steuerstrafsachen oder im Bußgeldverfahren wegen einer Steuerordnungswidrigkeit dar, da damit eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls verbunden war. Auf die Frage steuerrechtlich relevanter Einwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten aufseiten des Antragstellers komme es innerh...