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BMJ plant Änderung des § 9 StBVV
[i]BStBK begrüßt das Vorhaben im GrundsatzDas Bundesjustizministerium (BMJ) plant die Abschaffung des Schriftformerfordernisses bei Vergütungsberechnungen von Steuerberatern gem. § 9 Abs. 1 StBVV. Das bestehende Schriftformerfordernis für die von den Berufsträgern zu erstellenden Rechnungen soll zukünftig durch die Textform ersetzt werden. In ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMJ v. begrüßt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) das Vorhaben ausdrücklich. Die geplanten Änderungen reduzierten den mit der Erstellung der Rechnung verbundenen Aufwand erheblich, heißt es darin.
[i]Ref-Entwurf klärt nicht das Verhältnis des § 9 StBVV zu § 14 Abs. 1 UStGKritisch angemerkt wird in der Stellungnahme allerdings, dass der Referentenentwurf nicht die ab dem bestehenden Anforderungen berücksichtigt, die § 14 Abs. 1 UStG n. F. mit der Einführung der elektronischen Rechnung (sog. E-Rechnung) an Rechnungen von Unternehmern an Unternehmer (B2B) stellt: Eine Rechnung in Textform wird den Anforderungen des § 14 Abs. 1 UStG n. F. an eine E-Rechnung nicht gerecht und eine E-Rechnung erfüllt nicht [i]Zur E-Rechnung Grambeck, NWB 19/2024 S. 1324die Anforderungen der StBVV an eine ordnungsgemäße Rechnung. Das parallele Erstellen von zwei inhaltlich identischen Rechnungen – einer in Textform und einer E-Rechnung – trage nicht zur ge...