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Die Umsetzung der E-Rechnung in der Praxis
Entwurf des BMF-Schreibens zur Einführung der E-Rechnung ab 1.1.2025
Am kam es zur Veröffentlichung des Entwurfs des BMF-Schreibens „Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG; Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem “. Damit plant das BMF in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder ein endgültiges BMF-Schreiben zu veröffentlichen. Dieser Entwurf wurde am den Verbänden übersandt, mit der Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Aufgrund der großen Bedeutung des Themas für die Wirtschaft wird der Entwurf bereits in diesem Stadium zu Informationszwecken allgemein veröffentlicht. Die endgültige Veröffentlichung des BMF-Schreibens ist für den Beginn des IV. Quartals 2024 geplant.
I. Der Weg zur E-Rechnung
1. Definition der E-Rechnung
Es wird abermals klargestellt, dass eine E-Rechnung nur vorliegt, wenn sie einem strukturierten elektronischen Format entspricht. Die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung und die Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Auftr...