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BBK Nr. 13 vom

Beschäftigung von Rentnern im Lohn

Jörg Romanowski

Der Mandant ruft in der Lohnabrechnung an und teilt mit: „Ich habe da einen neuen Mitarbeiter. Er ist Rentner – legen Sie mal bitte den Lohn an!“. Wurden auch Sie bereits mit solchen Aussagen konfrontiert? Da stehen gleich mehrere Fragen im Raum: Ist es eine Altersrente oder eine Erwerbsminderungsrente? Wenn es eine Altersrente ist, ist es eine vorgezogene Altersrente oder eine Regelaltersrente? Ist es eine Teil- oder Vollrente? Oder ist es eine Hinterbliebenenrente?

Es ist also nicht ganz so einfach, einen Rentner im Lohn sozialversicherungsrechtlich korrekt einzutakten. Für eine genauere Beurteilung des Sachverhalts sind mehr Information als „er ist Rentner“ notwendig. Die Möglichkeiten, Rentner im Lohn abzurechnen, soll der folgende Beitrag darstellen.

I. Rentner als Minijobber

Bezieht der Mitarbeiter ein geringfügiges Entgelt, ist der Status als Rentner für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung nicht relevant. Das bedeutet, dass dann die Pauschalbeiträge und die pauschale Lohnsteuer an die Minijobzentrale abzuführen sind.

II. Rentner mit einer mehr als geringfügigen Beschäftigung

Wenn in der Lohnbuchhaltung – über die Vorlage des...

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