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Ertragsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs an Wirtschaftsgütern des Privatvermögens
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1758Die Rechtsprechung hat hohe Anforderungen aufgestellt, wann dem Nießbraucher die Einkünfte steuerlich zugerechnet werden. Diese Anforderungen dürften viele bisher in der Praxis abgeschlossene Verträge nicht erfüllen.
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Leitlinien der Rechtsprechung
[i]Schmalbach, Nießbrauch, infoCenter, NWB TAAAB-14443 Die Rechtsprechung hat klare und in sich schlüssige Leitlinien aufgestellt, unter welchen Voraussetzungen dem Nießbraucher die laufenden Einkünfte zuzurechnen sind. Es kommt darauf an, wer den Einkünftetatbestand verwirklicht. Relevant ist, wer z. B. einem anderen eines der in § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter entgeltlich auf Zeit zum Gebrauch oder zur Nutzung überlässt bzw. wer die rechtliche und tatsächliche Macht hat, das in § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 EStG genannte Kapitalvermögen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen.
[i]Nießbrauch an Grundstücken: Vermieterstellung maßgebendBei der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Grundstück rückt schon ipso iure der Nießbraucher in die Vermieterstellung ein, so dass dort nur die gesetzliche Regelung nicht wieder konterkariert werden darf, damit dem Nießbraucher die Einkünfte zuzurechnen sind.
[i]Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen: Stimmrecht maßgebendBei einem Nießbrauch an Gesellschaftsanteilen von vermögensverwaltenden Personengesellschaften oder Kapital...