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Photovoltaikanlagen und Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG: Aktuelle Brennpunkte
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1374Bei der seit 2022 zur Anwendung kommenden Steuerfreiheit für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) kehrt keine Ruhe ein.
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[i]Interner Entwurf eines JStG 2024Ob der Betrieb einer Photovoltaikanlage steuerfrei ist, richtet sich bislang nach der Gebäudeart. Dies soll sich durch den vorliegenden (internen) Referentenentwurf eines JStG 2024 ändern. Der Gesetzgeber will die bisherige objektbezogene Betrachtungsweise aufgeben und keine Differenzierung mehr zwischen einer starren objektbezogenen Grenze von 30 kWp und einer dynamischen Grenze von 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit vornehmen. Künftig soll die objektbezogene Höchstgrenze für das Gebäude (einschließlich Nebengebäude) 30 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit betragen. Übergangsprobleme ergeben sich; sämtliche bislang beurteilten Photovoltaikanlagen sind vor diesem Hintergrund erneut auf die Anwendbarkeit der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 72 EStG hin zu prüfen.
[i]Aufwendungen mit wirtschaftlichem Bezug vor Einführung der SteuerbefreiungAuch in der Rechtsauslegung des bisherigen Befreiungstatbestands stellen sich zahlreiche praxisrelevante Fragen, die höchstrichterlich zu entscheiden sein werden. So bspw., ob Betriebsausgaben, deren Verursachung/Veranlassung in 2021 oder f...BStBl 2023 I S. 1494