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Aktuelle Verwaltungsauffassung zum Vorsteuerabzug aus Erschließungsmaßnahmen sowie zum unzutreffenden Steuerausweis nach § 14c UStG
Neues vom BMF zur Umsatzsteuer
Mit den und vom hat die Finanzverwaltung jüngst zu zwei praxisrelevanten Themenfeldern der Umsatzsteuer ihre aktuelle Verwaltungsauffassung dargelegt: Zum einen zum Vorsteuerabzug aus Erschließungsmaßnahmen und zum anderen zum unzutreffenden Steuerausweis nach § 14c UStG. Wesentliche Inhalte beider BMF-Schreiben sollen in diesem Beitrag jeweils kompakt dargestellt und eingeordnet werden.
, NWB SAAAJ-57725, v. - III C 2 - S 7282/19/10001 :002, NWB ZAAAJ-60367
Was waren die Hintergründe der und vom ?
Wie ist das zu bewerten?
Wie ist demgegenüber das Schreiben vom aus Beratungssicht einzuordnen?
I. zum Vorsteuerabzug aus Erschließungsmaßnahmen
1. Problemstellung
[i]Bender, Der unzutreffende Umsatzsteuerausweis nach § 14c UStG, StuB 6/2024 S. 221, NWB OAAAJ-61065Eckert, Umsatzsteuer-Korrekturen in Rechnungen wegen des fehlerhaften Steuerausweises, BBK 8/2024 S. 361, NWB PAAAJ-64961 Erwirbt ein Unternehmen Baugrundstücke, um diese zu erschließen und zu eigenen, unternehmerischen Zwecken zu nutzen, kommt es nicht selten dazu, dass sich das Unternehmen im Zuge des Grundstückserwerbs oder der Beantragung von Baugenehmigungen dazu verpflichtet, konkrete Erschließungsmaßnahmen vorzunehmen. Dies betrifft insbesondere Straßen und Wege, welche im Anschluss an deren Fertigstellung unentgeltlich auf die jeweilige Gemeinde zu übertragen sind und nunmehr in öffentlich-rechtlicher Widmung nicht mehr nur dem Unternehmen, sondern künftig auch der Allgemeinheit dienen.
Umsatzsteuerlich drängt sich anschließend die Frage auf, ob und in welcher Höhe für die Erschließungsmaßnahmen ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Zudem besteht die Frage, ob die unentgeltliche Übertragung der erschlossenen Straßen und Wege auf die Gemeinde eine unentgeltliche Wertabgabe i. S. des § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 3 UStG bzw. § 3 Abs. 9a Nr. 2 UStG auslöst.