NWB Nr. 17 vom Seite 1145

Außergewöhnlich lang und unübersichtlich

Reinhild Foitzik | Verantw. Redakteurin | nwb-redaktion@nwb.de

Das Wachstumschancengesetz im Überblick

Es war nicht nur ein außergewöhnlich langes Gesetzgebungsverfahren, sondern auch ein ziemlich unübersichtliches. Verfolgt man den Weg des Wachstumschancengesetzes nach, zeigt sich, wie umfangreich und dann auch wieder kleinteilig Änderungen, Streichungen, Ergänzungen und sogar Verschiebungen in andere Gesetze vorgenommen wurden. Am Ende ist vom Wachstumschancengesetz nur eine deutlich abgespeckte Version übriggeblieben. Gleichwohl beträgt das Entlastungsvolumen allein bei der Einkommensteuer noch immer rund 2,1 Mrd. € in der vollen Jahreswirkung. In seiner zweiteiligen Aufsatzreihe „Das Wachstumschancengesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens“ gibt Hörster – systematisch dargestellt und anwenderfreundlich aufbereitet – einen Überblick, welche Änderungen sich infolge dieses insgesamt unübersichtlichen Verfahrens gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf ergeben haben. Die Reihe startet mit den Änderungen im Einkommensteuergesetz, in der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung und im Außensteuergesetz.

Einen Überblick über wichtige Werte des Steuer-, Bilanz- und Sozialversicherungsrechts für das Jahr 2024 gibt das dieser Ausgabe beiliegende aktualisierte NWB IAAAE-52214. Unter anderem enthält es die mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorgaben vom angehobenen neuen monetären Schwellenwerte zur Bestimmung der Unternehmensgrößenklassen im Handelsbilanzrecht. Die Einordnung eines Unternehmens in die Größenklasse Kleinstunternehmen bzw. kleine, mittlere und große Unternehmen oder Gruppen hat Auswirkungen auf anzuwendende Rechnungslegungsvorschriften, die Prüfungspflicht, Offenlegung, Konzernrechnungspflicht sowie die Anwendung bzw. den Zeitpunkt der Anwendung der Nachhaltigkeitsberichterstattung.

Schon zwei missglückte Versuche zur Anpassung des Umsatzsteuergesetzes hinter sich haben die Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen. Mit dem Anfang Februar dieses Jahres von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland steigt nun der Druck auf den Gesetzgeber. Die Kommission sieht in der für Privatlehrer erforderlichen Bescheinigung, dass die Unterrichtsleistungen auf einen Beruf oder eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereiten, einen Verstoß gegen die Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie. Wie sich dem aktuell kursierenden Referentenentwurf für ein Jahressteuergesetz 2024 entnehmen lässt, soll daher wohl die Regelung aus der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie wortgetreu in das deutsche Umsatzsteuergesetz übernommen werden. Doch damit werden längst nicht alle Unklarheiten im Zusammenhang mit der Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleistungen beseitigt, wie Grambeck feststellt.

Beste Grüße

Reinhild Foitzik

Fundstelle(n):
NWB 2024 Seite 1145
WAAAJ-65747