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Das Wachstumschancengesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1158Am wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verkündet (BGBl 2024 I Nr. 108). Damit konnte das Gesetzgebungsverfahren, wenn auch mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf, mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. fünf Monaten nun doch noch abgeschlossen werden.
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Änderungen im EStG
Gegenüber dem Regierungsentwurf wurden insbesondere folgende Maßnahmen geändert:
[i]Anschaffung zwischen 1.4.2024 und 31.12.2024Die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG kann für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem (Regierungsentwurf: ) und vor dem angeschafft oder hergestellt worden sind, anstelle der linearen Abschreibung in Anspruch genommen werden. Der [i]Das Zweifache des linearen Satzes, maximal 20 %dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweifache (Regierungsentwurf: das Zweieinhalbfache) des bei der linearen Abschreibung in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 20 % (Regierungsentwurf: 25 %) nicht übersteigen.
[i]Geometrisch-degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 5a EStG)Eine degressive Abschreibung in Höhe von 5 % (Regierungsentwurf: 6 %) wird für...