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Pflegebedürftigkeit aus rechtlicher und steuerlicher Sicht
Krankheits- und pflegebedingte Aufwendungen
Die Lebenserwartung und Alterung steigen in Deutschland, so dass auch das Thema Pflege zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dabei ist seit Jahren eine wachsende Zahl der Pflegebedürftigen festzustellen, also der Menschen, die wegen gesundheitlicher Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten dauerhafter Hilfe bedürfen. Nachfolgender Beitrag gibt hierzu einen Überblick aus rechtlicher und steuerlicher Sicht.
Betreuungs- und pflegebedingte Kosten fallen sowohl bei einer Heimunterbringung als auch durch betreutes Wohnen in einem Heim oder ambulant zu Hause an.
Die steuerliche Berücksichtigung ist nicht einheitlich, sondern in verschiedenen einkommensteuerrechtlichen Vorschriften geregelt, was die Anwendung in der Praxis erschwert.
I. Rechtliche Grundlagen
Aus zivilrechtlicher Sicht sind die Unterhaltsansprüche zusammen- und getrenntlebender Ehegatten oder Lebenspartner nach den §§ 1360 ff. BGB oder § 5 LPartG, geschiedener Ehegatten und Lebenspartner nach den §§ 1571 ff. BGB und § 12 LPartG sowie die gem. §§ 1608 f. BGB nachrangigen Ansprüche der Verwandten in gerader Linie (§ 1601 BGB) für die Übernahme von Betreuungs- und Pflegekosten Angehöriger und Dritter maßgebend.
Sozialrechtlich hat die häusliche Pflege durch Personen, die dem Pflegebedürftigen nahestehen, oder die als Nachbarschaftshilfe übernommen wird, Vorrang vor der Heimunterbringung (§ 64 SGB XII).