Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pflegebedürftige Eltern
Das ist zu beachten
Pflegebedürftigkeit ist ein Lebensrisiko, das jeden treffen kann. Das Risiko erhöht sich jedoch mit dem Alter, denn mit dem Alter steigt das Risiko zu erkranken und in der Folge pflegebedürftig zu werden. Kinder müssen deshalb damit rechnen, dass ihre Eltern irgendwann pflegebedürftig werden können, während der umgekehrte Fall, dass Kinder pflegebedürftig werden, eine seltene Ausnahme ist. Aufgrund des medizinischen Fortschritts verlängert sich zudem die trotz Pflegebedürftigkeit bestehende Lebenserwartung.
Pflegebedarf ist ein Hilfebedarf infolge gesundheitlicher Einschränkungen, die die Selbständigkeit oder die Fähigkeiten in den Bereichen Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung krankheitsbedingter oder therapiebedingter Belastungen, Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte einschränken oder ausschließen (§ 14 Abs. 2 SGB XI) und auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 SGB XI). Neben den Auswirkungen auf die selbstbestimmte Gestaltung des Lebens hat die Pflegebedürftigkeit gravierende finanzielle Konsequenzen, da der Hilfebedarf abhängig von dem Umfang der Pflegebedürftigkeit erhebliche Kosten verursachen kann. In der Regel haben die pflegebedürftigen Eltern, aber auch ihre Kinder den Wunsch, dass eine unter Berücksichtigung der Einschränkungen angemessene, den individuellen Vorstellungen entsprechende Lebensführung möglich ist und die für die Pflege anfallenden Kosten aus dem eigenen Einkommen der Eltern finanzierbar sind, deren Vermögen nicht vollständig aufzehren und keine finanzielle Inanspruchnahme der Kinder erforderlich ist.
Die Pflegekosten eines Pflegebedürftigen werden von der gesetzlichen Pflegeversicherung oder der privaten Pflegepflichtversicherung getragen. Da es sich um eine Teilleistungsversicherung handelt, werden die anfallenden Kosten nicht vollständig refinanziert.
Soweit die durch Pflegebedürftigkeit anfallenden Kosten nicht versichert sind, muss der Pflegebedürftige oder sein Ehepartner diese Kosten aus dem Einkommen und Vermögen finanzieren. Hierzu gehören auch die Unterhaltsansprüche des pflegebedürftigen Elternteils gegen seine Kinder.
Ergänzende Pflege durch Angehörige verringert nicht nur die Pflegekosten und ermöglicht eine individuelle Unterstützung, sondern mildert zusätzlich den sich verschärfenden Fachkräftemangel im Pflegebereich.
Unterstützung der Eltern im Fall der Pflegebedürftigkeit bei der Gestaltung ihres Lebens und Regelung ihrer finanziellen Angelegenheiten ist nur interessegerecht möglich, wenn die Kinder wissen, was ihre Eltern wollen bzw. gewollt hätten, und befugt sind, für sie zu handeln.
I. Versicherbarkeit des Risikos der Pflegebedürftigkeit
Einkommen und Vermögen der Eltern müssen für Pflegemaßnahmen nicht eingesetzt werden, soweit der Pflegebedarf durch Versicherungen finanziert werden kann.