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RENO Nr. 4 vom Seite 19

Wir bilden aus! Die Ausbilder-Eignungsverordnung und die Rechtsanwaltskanzlei

geprüfte Rechtsfachwirtin Jana Gelbe-Haußen

Zum wird eine geänderte Fassung des Rahmenplans der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft treten. Die AEVO – in ihrer aktuellen Fassung gültig seit 2009 – selbst wurde nicht erneut novelliert. Die Überarbeitung des Rahmenplans wurde erforderlich, um den Schwerpunkt auf die vom Ausbilder an den Auszubildenden zu vermittelnden Handlungskompetenzen zu legen und die Inhalte den seit 2009 geänderten Herausforderungen in den Ausbildungsbetrieben in Bezug auf Digitalisierung, Heterogenität und Nachhaltigkeit anzupassen. Im Folgenden soll ein Überblick über die zunächst dem Ausbilder in seiner Vorbereitung auf die Ausbildung junger Azubis zu vermittelnden Kompetenzen gegeben werden.

Struktur der AEVO

Wer in einer Rechtsanwaltskanzlei für die Ausbildung von Rechtsanwaltsfachangestellten verantwortlich ist, hat sich bereits – hoffentlich – mit der Ausbildungsverordnung für die Rechtsanwaltsfachangestellten (ReNoPatAusbV) und dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage zu § 3 der Verordnung) auseinandergesetzt.

Info
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Ausbilder
=
Berufsträger (Rechtsanwälte) gem. § 30 Abs. 4 Ziff. 3 BBiG i. V. m. § 1 AEVO und § 1 Ziff. 1 ReNoPatAusb-FachEigV
Ausbildungsbeauftragte
=
Rechtsanwaltsfachangestellte/Rechtsfachwirte, mit oder ohne Ausbilderschein

Die Struktur der ReNoPatAusbV ist aufgru...