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Renovierungskosten zur Brandschadenbeseitigung als anschaffungsnahe Herstellungskosten?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 913Das Rechtsinstitut der anschaffungsnahen Herstellungskosten (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG) stellt in der Praxis ein Dauerstreitthema zwischen den Finanzämtern und den Steuerpflichtigen dar. Als ungeklärt kann die Frage angesehen werden, ob Aufwendungen nach der Anschaffung des Gebäudes für die Beseitigung von Schäden durch unvorhersehbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophe, Sturmschaden, unversicherter Brandschaden) dem Grunde nach zu anschaffungsnahen Herstellungskosten führen können. Das FG Düsseldorf hatte im Urteil v. - 10 K 2184/20 E ( NWB LAAAJ-60123) Gelegenheit, zu dieser offenen Rechtsfrage in Bezug auf einen Brandschaden Stellung zu nehmen.
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Brandschadenbeseitigungskosten stellen sofort abzugsfähige Werbungskosten dar
[i]Aufwendungen für Aufräumarbeiten sofort abzugsfähige WKDie Brandschadenbeseitigungskosten für den Ausbau und die Entsorgung der durch Feuer, Rauch, Löschwasser und Löscharbeiten zerstörten und beschädigten Gebäudeteile, d. h. für Aufräumarbeiten, behandelte das Finanzgericht zu Recht als sofort abzugsfähige Werbungskosten.
Renovierungskosten für bauliche Maßnahmen zur Beseitigung der Brandschäden
[i]Bei ungeklärter Brandursache Gefahr des Vorliegens von anschaffungsnahen HerstellungskostenDie Renovierungskosten für bauliche Maßnahmen zu...