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Diensthandy, WhatsApp und Datenschutz – (wie) geht das zusammen?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 926Das Thema der erlaubten (oder vielleicht besser: zu untersagenden) Privatnutzung von Diensthandys wirft einige datenschutz- und arbeitsrechtliche Fragen auf, die insbesondere im Fall einer streitigen Auflösung eines Arbeitsverhältnisses relevant werden können.
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Erlaubte private Nutzung von WhatsApp auf einem Diensthandy
[i]Seit Inkrafttreten der DSGVO wird über die Frage diskutiertSpätestens seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die (private) Nutzung von E-Mail-Accounts und Messengerdiensten (z. B. WhatsApp oder Signal) auf Mobiltelefonen oder Tablets, die vom Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden (sog. Dienst- oder Firmenhandys), gesetzeskonform möglich ist, Gegenstand reger Diskussionen. Gleiches gilt für die Frage, ob aus rechtlichen Gründen eine Untersagung von privaten E-Mails über den Firmen-Account oder privaten Nachrichten über Messengerdienste geboten ist und welche rechtlichen Folgen bei einer (ggf. nicht erlaubten) Privatnutzung drohen.
Arbeitnehmerdatenschutz
[i]§ 26 BDSG als maßgebliche VorschriftDer Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes ist aus dem Anwendungsbereich der DSGVO herausgenommen. In Deutschland wird er d...