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Steuerrecht | Teilabzugsverbot bei einer Mitunternehmerschaft
Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG (ab 2009) bzw. das frühere Halbabzugsverbot (bis einschließlich 2008) gelten bei einer Mitunternehmerschaft nicht, wenn die von § 3c EStG an sich betroffenen Aufwendungen Sonderbetriebsausgaben des Mitunternehmers sind, die bei der Gesamthand zugleich Betriebseinnahmen darstellen, sodass der Gesamtgewinn der Mitunternehmerschaft nicht gemindert wird.S. 294
[i]Doppelstöckige PersonengesellschaftIm Streitfall ging es um eine mehrstöckige KG. An der U-KG war die G-KG beteiligt, an der wiederum die H-KG, die I-KG und die D-GmbH beteiligt waren. Die Anteile an der D-GmbH gehörten zum Sonderbetriebsvermögen II der H-KG und der I-KG bei der U-KG, an der die H-KG und I-KG mittelbar beteiligt waren. Die H-KG und die I-KG hatten für den Erwerb der Anteile an der D-GmbH Darlehen bei der U-KG sowie bei der G-KG aufgenommen. Die...