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Steuerrecht | Verteilung einer Nutzungsentschädigung bei langer Vertragsdauer
Eine vorab gezahlte Nutzungsentschädigung ist bei den Vermietungseinkünften bereits im Zahlungszeitpunkt zugeflossen, wenn die genaue Dauer der Nutzungsüberlassung im Zeitpunkt der Zahlung nicht bestimmt oder bestimmbar ist. Für eine Verteilung der Entschädigung genügt es nicht, dass eine Dauer von mehr als fünf Jahren gemäß § 11 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 3 EStG feststeht.
[i]Vermietung von Grundstücken mit Kündigungsausschluss für 30 JahreDer Kläger vermietete landwirtschaftliche Flächen an die C-GmbH, die auf den Grundstücken naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen durchführen und sogenannte Ökopunkte generieren wollte. Die C-GmbH vermietete die Flächen wiederum an einen Windkraftanlagenbetreiber. Der Vertrag des Klägers mit der C-GmbH wurde auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und sah einen Ausschluss der ordentlichen Kündigung für 30 Jahre vor. Der Kläge...