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Steuerrecht | Steuerfreiheit für Gesundheitsprävention umfasst nicht Hotelaufenthalt
Die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 34 EStG für Maßnahmen der Gesundheitsförderung umfasst nicht den geldwerten Vorteil, der sich aus einem verbilligten oder unentgeltlichen Hotelaufenthalt mit Verpflegung ergibt, in dem die Gesundheitsmaßnahmen durchgeführt werden.
[i]„Gesundheitstage“ im Hotel mit Übernachtung und Verpflegung Die Klägerin führte für ihre Arbeitnehmer sogenannte Gesundheitstage in einem Hotel durch. Während eines Wochenendes wurden Übungen zur Muskelentspannung, Nordic Walking und Ernährungskurse angeboten. Der Preis, der auch die Unterkunft und Verpflegung umfasste, betrug pro Arbeitnehmer ca. 280 €; die Arbeitnehmer mussten einen Eigenanteil von 99 € leisten, der von der Krankenkasse weitgehend ersetzt wurde. Das Finanzamt behandelte den geldwerten Vorteil, soweit er auf die Unterkunft und Verpflegung entfiel, als steuerpflichtig und erließ gegenüber...