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Widerruf der Gestattung der Ist-Besteuerung wegen Missbrauchs – Vorsteuerabzugsberechtigung des Leistungsempfängers
Das [i]Nacke, Anm. zu BFH XI R 5/21, Online-Nachricht v. 7.12.2023, NWB FAAAJ-54329 Recht auf Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG steht nach bisheriger nationaler Auslegung – mit Ausnahme von Anzahlungen – in keiner zwangsläufigen zeitlichen Korrelation zu der korrespondierend geschuldeten Umsatzsteuer und erweist sich hierdurch konträr zu den unionsrechtlichen Vorgaben des Art. 167 MwStSystRL. In Fällen, in denen der Leistungserbringer seine Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten i. S. des § 20 UStG berechnet, kann dies dazu führen, dass ein Vorsteuerabzug entsteht, dem (noch) keine Verpflichtung zur Abführung der Umsatzsteuer auf Seiten des Leistungserbringers entgegensteht. Diese Diskrepanz zwischen der Entstehung der Umsatzsteuer und dem Entstehen des Vorsteueranspruchs nutzte ein Unternehmer im Unternehmensverbund als entgeltfreies Finanzierungsvehikel.
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I. Einleitung und Problemstellung
[i]Zeitpunkt der Vorsteuerentstehung – Zeitpunkt der UmsatzsteuerentstehungDas Recht auf Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 UStG steht dem Steuerpflichtigen nach nationaler Auslegung grundsätzlich in dem Zeitpunkt zu, in dem die Leistung ausgeführt worden ist und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Auf den Zahlungszeitpunkt kommt es − mit Ausnahme von Anzahlungsfällen − in der Regel bisher nicht an.
In Fällen,...