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Die Besteuerung des Leistenden definiert den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers
Umgekehrte Maßgeblichkeit in der Umsatzsteuer
[i]Korn, NWB 7/2022 S. 416, NWB PAAAI-04281 Für die Beantwortung der Fragen, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zeitpunkt das Recht auf den Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger geltend zu machen ist, galt es, zumindest jenseits des Sonderfalls der Anzahlung, bislang grundsätzlich zwei Aspekte zu beachten: die Ausführung der Leistung und das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung. Aufgrund der Entscheidung des ( NWB XAAAI-04021) sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug nunmehr um das Kriterium zu ergänzen, ob der Leistende ggf. der Ist-Versteuerung unterliegt. Als Konsequenz dieser zusätzlichen Voraussetzung kann damit auch bei regelversteuernden Unternehmen der Vorsteuerabzug erst nach der Entrichtung des Entgelts in Betracht kommen. Die langjährige Anwendungspraxis des deutschen Umsatzsteuerrechts steht damit im Widerspruch zum Unionsrecht und wird wohl einer grundlegenden Anpassung unterzogen werden müssen.
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I.
[i]EuGH, Urteil v. 10.2.2022 - C-9/20, NWB XAAAI-04021 Im Streitfall ging es um den Vorsteuerabzug aus der Anmietung von Räumen. Sowohl die Vermieterin als auch die Mieteri...