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Die Besteuerung des Leistenden definiert den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 1032Die sog. Ist-Versteuerung stellt eine Ausnahme vom Grundfall der Regelversteuerung dar. Die Steuer entsteht in diesen Fällen mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Entgelte für die Leistung vereinnahmt worden sind. Aufgrund einer Entscheidung des „Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136“, NWB XAAAI-04021) steht nunmehr aber fest, dass die Anwendung der Ist-Versteuerung beim Leistenden auch Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers haben soll – ungeachtet, ob dieser selbst der Ist-Versteuerung unterliegt oder als Regelversteuerer gilt. Die langjährige Anwendungspraxis des deutschen Umsatzsteuerrechts steht damit im Widerspruch zum Unionsrecht und wird wohl einer grundlegenden Anpassung unterzogen werden müssen.
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„Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136“
[i]EuGH, Urteil v. 10.2.2022 - C-9/20, NWB XAAAI-04021 Im Streitfall ging es um den Vorsteuerabzug aus der Anmietung von Räumen, bei der sowohl die Vermieterin als auch die Mieterin der Ist-Versteuerung nach § 20 UStG unterlagen. Die Mieterin beglich die Mietzinsen der Jahre 2009 bis 2012 erst in de...