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StuB Nr. 11 vom Seite 459

Rücknahme der Ist-Besteuerung

StB Michael Seifert

I. Vorbemerkungen

Nach Maßgabe von § 20 UStG kann das FA auf Antrag gestatten, dass ein Unternehmen die Umsatzsteuer nicht nach vereinbarten Entgelten (Soll-Versteuerung, § 16 Abs. 1 Satz 1 UStG), sondern nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) berechnet.

Der Gesetzgeber lässt eine Gestattung der Ist-Besteuerung in folgenden Fällen zu:

  • Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 600.000 € (bis 2019: 500.000 €);

  • Befreiung von der Buchführungspflicht nach § 148 AO;

  • Umsätze aus einer Tätigkeit als Angehöriger eines freien Berufs (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG).

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